Ausschreibung Rollstuhl-Curling-DM 2013

vom 11.10.2012
Termin und Austragungsort:25. - 27. Januar in Schwenningen
Teilnahmeberechtigung:
Alle Spielerinnen und Spieler, die Mitglied eines Vereins im Deutschen Curling-Verband e.V. sind, eine Spielberechtigung des DCV besitzen und den WCF-Klassifizierungsregeln für Rollstuhl-Curling vom 14.06.2010 entsprechen.
Spielregeln:
Gemäß den Regeln für WCF Rollstuhl-Curling Wettbewerbe
(s. R13 der WCF-Rules vom Juni 2010)
Spielmodus:
Der Spielmodus richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften.
Die Deutsche Meisterschaft findet nur statt, wenn mindestens 3 Mannschaften teilnehmen
Meldung:
Die Meldung muss bis spätestens 28.Dezember 2012 - 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) unter Verwendung des beigefügten, vollständig ausgefüllten Meldebogens schriftlich (nicht per E-Mail) in der Geschäftsstelle des DCV eingehen. Die Meldung erfolgt ausschließlich durch den Verein der Mannschaft bzw. bei Spielgemeinschaften (SG) durch den Verein, der die SG nach außen rechtlich vertritt. Sie muss vom Vorstand des Vereins rechtsgültig unterschrieben sein. Bei Spielgemeinschaften ist mit der Meldung eine schriftliche Vereinbarung gem. 2.11 a der DCV-Durchführungsbestimmungen vorzulegen. § 2.11 b der DCV-Durchführungsbestimmungen wird nicht angewendet.
Nenngeld:
Das Nenngeld beträgt 200,-- € pro Mannschaft. Das Nenngeld muss zusammen mit der Meldung erfolgen. Bankverbindung siehe unten stehender Download.
Sonstiges:
Der Sieger der Deutschen Meisterschaft erhält den Titel „Deutscher Meister Rollstuhl-Curling 2013“. Gemäß Beschluss des DCV-Sportausschusses vom 07.11.2010 ist mit dem Titel keine Qualifikation für einen weiterführenden Wettbewerb verbunden, wird aber vom Bundestrainer in den Nationalkader berufen.
» Offizielle Ausschreibung (inkl. Meldebogen)
zurück